Daher hat der gesetzgebende Bundestag entschieden, dass die konkrete Anschrift einer oder eines Reisenden im außereuropäischen Ausland generell nicht relevant ist und in den Reisepass daher lediglich der Wohnort - ohne weitere Adresszusätze - einzutragen ist. Bin ich jetzt deutsche weil viele in der klasse sagen dass ich pakistanetin bin https://paulk035rtx2.wikievia.com/user